Warum baulicher Brandschutz?

Das Ziel unserer Brandschutzarbeiten ist, Personen und Sachwerte in Bauwerken vor Feuer zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum (meist 90 Minuten) innerhalb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und die Ausbreitung von Rauch sowie das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern.


Die wesentlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind:

  • RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Der bauliche Brandschutz wird vor allem in den Bautechnikgesetzen bzw. -verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Teilweise gibt es auch Regelungen und Verordnungen in Bundesgesetzen oder EU-Richtlinien.

Je nachdem wie lange ein Gebäude einer Brandeinwirkung standhalten muss um etwa ein sicheres Verlassen oder wirksame Löschmaßnamen zu ermöglichen, werden in der Gesetzgebung Brand- bzw. Feuerwiderstandsklassen definiert.

Früher galt für Brandwiderstandsklassen:
bandhemmend – mindestens 30 Minuten
hochbrandhemmend  – mindestens 60 Minuten
brandbeständig – mindestens 90 Minuten

EU-konform spricht man heute bei der Feuerwiderstandsklasse von REI, nach der ÖNORM EN 13501 sind Feuerwiderstandklassen von Bauteilen in folgende Kriterien unterteilt.

R (Résistance) = Erhaltung der Tragfähigkeit nach statischen Erfordernissen
E (Étanchéité) = Raumabschluss (Flammen- und Rauchdichtheit)
I (Isolation) = Wärmedämmung unter Brandeinwirkung

Je nach Anforderung an das Bauteil, sind davon nur ein, zwei oder alle Kriterien zu erfüllen. Bei Brandabschottungen im baulichen Brandschutz gilt meist EI90

 

  • TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Die brandschutztechnischen Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe werden in ÖNORMEN und der TRVB beschrieben. Die gültige Europäische Norm ist die ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“

 

  • SCHUTZZIELE

Schutz vor Feuer und Rauch
Bauliche Anlagen sind so zu errichten, dass die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird. Die Ausbreitung von Bränden wird etwa durch die Einteilung von Gebäuden in Brandabschnitte, durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch (z.B. Wände, Decken, Türen) vorgebeugt.

Rettung von Menschen und Tieren
Ein weiteres Schutzziel ist es, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Dazu dienen die erforderlichen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb der Gebäude. Eine frühzeitige Alarmierung (z.B.: Brandmelder) oder die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen sollen die Eigenrettung erleichtern

Wirksame Löscharbeiten
Ein drittes Schutzziel im baulichen Brandschutz ist, der Feuerwehr „wirksame Löscharbeiten“ zu ermöglichen. Hier können z.B. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung oder Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich sein.